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Terms Of Business

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Terms Of Business / AGB

1. ALLGEMEINES


Die Räumlichkeiten des RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE müssen nach einer Foto-, Filmproduktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde/Untermieter. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 Werktage abgeschlossen werden. Der dadurch entfallene Mietausfall trägt der Kunde/Untermieter zu 50 % des vereinbarten Miettagessatzes. Nach dem 2. Tag fallen 100 % der jeweiligen Mietkosten an. Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Studio-Equipments und der Einrichtungsgegenstände der RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE, sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für Tonproduktionen und Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. MIETZINS

Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen. Die Tagessätze gelten für 8 Stunden, sowie für Werktage als Arbeitstage. Im Preis inbegriffen ist das Studioequipment in der Grundausstattung, sowie Einrichtungsgegenstände im Studio. Zusätzlich kann weiteres Equipment wie Mikrofone, Pianos, etc. nach Absprache und gegen Aufpreis angemietet werden.

3. OPTION/BUCHUNG/STORNIERUNG

Optionen können mündlich vereinbart werden, Buchungen/Festbuchungen und Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform. Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum, sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind. Bei Stornierungen, die RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE früher als 14 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn zugeht, werden 50 % der Gesamtkosten, bei einer späteren Absage werden 100 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt und fällig.

4. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN UND KOSTEN

Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Soweit RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer handlingfee in Rechnung gestellt. Die Kosten für abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer handlingfee in Rechnung gestellt.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung nicht anders angegeben.

6. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden und dessen Gästen zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht., sofern nicht hinzugebucht.
• Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.
• Die Räumlichkeiten, inklusive Boden und Einrichtungsgegenstände dienen dem Fotografieren, Filmen, sowie der Musikproduktion und Veranstaltungen. Sie sind zu diesem Zwecke zu benutzen und sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
• Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten von RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE.
• Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung.
• Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Gaffer-Tape, Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.
• Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.
• Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.
• RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.

7. HAFTUNG DES KUNDEN

Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).

8. HAFTUNG VON RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE

RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE haftet für die von ihr bzw. ihren Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Equipment (Foto- oder Filmkamera, Lichtanlagen...), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen von RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE der gesamten Räume sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

9. RÜCKGABE DER MIETSACHE

Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel, sowie gemietete Geräte und Einrichtungsgegenstände im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten von RIVERSIDE STUDIOS COLOGNE. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion zu benachrichtigen. Bei der Übergabe ist vom Kunde bzw. dessen Beauftragten/Erfüllungsgehilfen eine Bestätigung über die zusätzliche Inanspruchnahme von Leistungen bzw. den Verzehr von Getränken und Lebensmittel zu unterzeichnen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.

10. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT / AUFRECHNUNG

Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Gerichtsstand ist Köln.

Köln, 01.09.2018